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Artikel 10 Regelung offener finanzieller Fragen (Bulgarien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.6.1964

Artikel 10

Der vorliegende Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden soll in Sofia stattfinden. Der Vertrag tritt am 30. Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am zweiten Mai 1963, in zwei Exemplaren, in deutscher und in bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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