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Artikel 10 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 10

Die Vertragsparteien werden im Bedarfsfall den Abschluss von gesonderten Abkommen in zu bestimmenden Bereichen gegenseitigen Interesses fördern.

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