ARTIKEL 104
Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
- a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
- b) Bedeutung des kulturellen Erbes und
- c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183477
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