Rechtsnormen
Landesrecht Salzburg
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 7 PGG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.7.1993 bis 31.08.1996 (LGBl. Nr. 99/1993)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Sozialwesen
und
Jugendschutz