Rechtsnormen
Landesrecht Salzburg
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Art. 1 § 4 PGG
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01.7.1993 bis 31.12.1998 (LGBl. Nr. 99/1993)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Sozialwesen
und
Jugendschutz
Begriffsbestimmung