Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 17b AngG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1977 bis 01.01.1977 (BGBl. Nr. 390/1976)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.