Vertretung der Gesellschaft
§ 13
Die Austro Control GmbH sowie die Gesellschaften, welche mittelbar oder unmittelbar in ihrem Mehrheitseigentum stehen, können sich von der Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, in der jeweils geltenden Fassung unbeschadet der Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane rechtlich beraten und vertreten lassen.
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