Gebühren- und Abgabenbefreiung
§ 83.
Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.
Gebühren- und Abgabenbefreiung
§ 83.
Die APAB ist von sämtlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Gebühren und sonstigen Abgaben befreit.