Anlage VI
EG-Konformitätserklärung (gemäß § 5 Abs. 3)
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- 1. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
- 2. eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
- 3. gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
- 4. gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
- 5. gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
- 6. Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.
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