Anlage
Zeugnis über die Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)
Die Novellierungsanweisung Z 30 der Novelle BGBl. II Nr. 177/2016 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage wird das Wort „Prüfung“ durch das Wort „Fachprüfung“ ersetzt.“
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2024
Gesetzesnummer
10010207
Dokumentnummer
NOR40184833
Zusatzdokumente: Anlage
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