Anlage
zu § 2 Abs. 6
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt wurde, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
Bezeichnung der Arbeitsstätte: |
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Adresse: |
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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und ‑beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: |
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: |
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Datum, Unterschrift: |
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Schlagworte
Gefahrenbeurteilung, Sicherheitsschutzdokument
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Gesetzesnummer
20012527
Dokumentnummer
NOR40260403
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