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Anlage GATT - Zweites Protokoll über Zugeständnisse im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens. (Österreich und Deutschland.)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.8.1953

Anlage

(Übersetzung.)

ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

Zolltarifverhandlungen 1952

Liste der Zollzugeständnisse Österreichs an die Bundesrepublik Deutschland

Der Text dieser Liste ist nur in englischer Sprache authentisch

TEIL I

Meistbegünstigungs-Tarif

 

Österreichische

Zolltarifnummer

Warenbezeichnung

Zollsatz

   

Goldkronen

für 100 kg

ex

119

Pflasterplatten und -würfel aus Asphalt:

 
  

Hochdruckstampfasphaltplatten

3,50

 

301 B

Möbel und Möbelteile; Uhrenkasten:

 
 

ex c)

Möbel und Möbelteile, andere:

 
  

1. mit gewöhnlichen Hölzern furniert, dann alle mit eingebrannten, gepreßten oder gefrästen Verzierungen

80,-

  

2. aus feinen Hölzern oder mit solchen furniert, dann alle mit feiner Schnitz- oder Drechslerarbeit, mit Bildhauerarbeit oder in Verbindung mit feinen Stoffen mit Ausschluß von Überzügen aller Art

80,-

 

307

Waren aus Drechsler- und Schnitzstoffen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

ex b)

2. aus Kunsthorn oder Kunstharz:

 
  

bedruckte Plastikfolien

220,-

jedoch

höchstens

30% v. W.

 

316

Hohlglas, gepreßtes und massives Glas, nicht besonders benanntes, nicht raffiniert:

 
 

ex b)

anderes:

 
  

farbige Glasstangen sowie chemisch und thermisch widerstandsfähige Glasrohre

19,-

 

354

Ziegel und Platten, feuerfeste:

 
 

ex a)

Dinas-, Magnesit-, Bauxit- und Graphitziegel und -platten:

 
  

Bauxit- und Graphitziegel und -platten

frei

 

441

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:

 
 

c)

aus Eisen im Stückgewicht:

 
 

ex

1. von 10.000 kg oder mehr

 
  

Rammaschinen

26,-

 

ex

2. unter 10.000 kg bis 1000 kg:

 
  

Rammaschinen

40,-

ex

458

Fahrradbestandteile, bearbeitet:

 
 

Anmerkung 1

Fahrradbestandteile der Nr. 458 d in der Höchstmenge von jährlich 25.000 kg zur handwerksmäßigen Herstellung und Reparatur von Fahrrädern gegen Bestätigung und Aufteilung durch die zuständige Kammer der gewerblichen Wirtschaft

135,-

ex

525

Teerfarbstoffe, reine, mit höchstens 30% Streckungsmittel:

 
  

Teerfarbstoffe mit über 30% Streckungsmittel

frei

ex

526

Farben, nicht besonders benannte, nicht angerieben:

 
  

Eisenoxyd, schwarz

17,-

ex

534

Lacke und Lackfirnisse, mit oder ohne Farbe:

 
 

Anmerkung

Harnstoff-Formaldehydharz in flüchtigen Lösungsmitteln gelöst mit mindestens 60% Trockensubstanzgehalt für Lackerzeugung auf Erlaubnisschein

80,-

    
    

TEIL II

Präferential Tarif

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