Anlage B
GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG
Geschäftsjahr | vorangegangenes Geschäftsjahr | |
- 1. Umsatzerlöse:
- a) Mieten / Nutzungsentgelte;
- b) Verwohnung der Finanzierungsbeiträge;
- c) Zuschüsse;
- d) aus Sondereinrichtungen;
- e) aus der Betreuungstätigkeit;
- f) aus sonstigen Betriebsleistungen;
- g) aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
- h) übrige;
- 2. aktivierte Eigenleistungen;
- 3. sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
- a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
- b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen;
- c) Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
- d) übrige;
- 4. verrechenbare Kapitalkosten;
- 5. Instandhaltungskosten;
- 6. Personalaufwand:
- a) Löhne, und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen;
- b) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen:
- aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen;
- bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
- c) Kosten der Organe;
- 7. Abschreibungen:
- a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen;
- b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
- 8. Betriebskosten;
- 9. Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
- 10. Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
- 11. sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
- a) Steuern;
- b) Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
- c) sonstiger Verwaltungsaufwand;
- d) übrige;
- 12. Zwischensumme aus 1. bis 11.;
- 13. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
- 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
- 15. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
- 16. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapierendes Umlaufvermögens;
- 17. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, gesondert auszuweisen:
- a) Abschreibungen;
- b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
- 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
- 19. Zwischensumme aus 13. bis 18.;
- 20. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus 12. und 19.);
- 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
- 22. Ergebnis nach Steuern;
- 23. Sonstige Steuern, soweit nicht in den Posten 1. bis 22. enthalten;
- 24. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag;
- 25. Auflösung von Kapitalrücklagen;
- 26. Auflösung von Gewinnrücklagen;
- 27. Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
- 28. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
- 29. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).
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