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Anlage A Schulordnung 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

Anlage A

Verhaltenskodex

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,

  1. * verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  2. * achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  3. * pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
  4. * gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  5. * respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
  6. * nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
  7. * unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

Schlagworte

Lernraum, Bildungspartnerschaft

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2024

Gesetzesnummer

20012587

Dokumentnummer

NOR40262083

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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