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Anlage A Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Informationsaustausch (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.1998

Anlage A

zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine über Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

 

Gemäß dem Artikel 6 Absatz 2 dieses Abkommens werden folgende Daten mitgeteilt:

Name der Anlage,

Ort der Unterbringung und Adresse der Anlage,

Bezeichnung der Anlage,

wichtigste technische Daten der Anlage,

gegenwärtiger Status der Anlage,

Betriebsdaten,

Beschreibung des Ortes der Anlage.

  

Im Falle eines Kernreaktors werden zusätzlich folgende Daten mitgeteilt:

Reaktortyp,

Leistung,

Beschreibung der Spaltzone

 

(z. B.: Geometrie, Brennstoff, Belastung, Anreicherung, Abbrand, Leistungsdichte),

Typ des Reaktorgefäßes,

Kühlmittel, Kühlkreisläufe (primär und sekundär),

Typ des Dampferzeugers,

zulässige Werte der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Umwelt,

Systeme zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit.

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