Anlage A Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.10.2026

Anlage A

Ärztliche Untersuchungen der Schwangeren gemäß § 3 EKPUV

Im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren sind insbesondere folgende Daten zu erheben:

Erste Schwangerenuntersuchung (bis SSW 16)

  1. ausführliche Anamnese der Schwangeren inklusive Angaben zu vorausgegangenen Schwangerschaften und Entbindungen
  2. ausführliche Anamnese der familiären und eigenen Vorbelastungen
  3. Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
  4. Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, Vaginalsekret)
  5. gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund); wenn auffällig: Abklärung einer Genitalverstümmelung (FGM)
  6. Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
  7. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Erste Labormedizinische Untersuchung (bis SSW 16)

  1. Blutgruppenserologie (ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes):
  1. Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie Antikörper-Suchtest
  1. Infektionsserologie:
  1. HIV Kombitest
  2. Lues Reaktion
  3. Röteln-Antikörper
  1. Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem (z. B. nicht erhobenen) Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer
  2. Blutbild:
  1. Leukozytenanzahl
  2. Granulozyten
  3. Lymphozyten
  4. Monozyten
  5. Eosinophile und Basophile Granulozyten
  6. Erythrozytenanzahl
  7. Hämatokrit
  8. Hämoglobin
  9. MCH
  10. MCV
  11. Thrombozyten
  1. klinisch-chemische Parameter:
  1. TSH
  2. oGTT (bei erhöhtem Risiko der Schwangeren)
  3. Harnbefund

Zweite (SSW 18 bis 22), dritte (SSW 24 bis 28), vierte (SSW 30 bis 34) und fünfte Schwangerenuntersuchung (SSW 35 bis 38)

  1. Zwischenanamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
  2. Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, B-Streptokokken im Rahmen der fünften Schwangerenuntersuchung)
  3. Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
  4. gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  5. Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
  6. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Zweite Labormedizinische Untersuchung (SSW 24 bis 28)

  1. Antikörper-Suchtest
  2. Infektionsserologie:
  1. HBS Antigen
  1. Blutbild:
  1. Leukozytenanzahl
  2. Granulozyten
  3. Lymphozyten
  4. Monozyten
  5. Eosinophile und Basophile
  6. Granulozyten
  7. Erythrozytenanzahl
  8. Hämatokrit
  9. Hämoglobin
  10. MCH
  11. MCV
  12. Thrombozyten
  1. Toxoplasmosetest Kontrolluntersuchungen bei negativem Vorbefund (letzte Kontrolle nach SSW 32)
  2. klinisch-chemische Parameter:
  1. oGTT
  2. Harnbefund
  1. Bestimmung des fetalen Rh-Faktors bei Rh-negativen Schwangeren

Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung gemäß § 5 EKPUV (SSW 14 bis 20)

Im Rahmen der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung sind insbesondere folgende Untersuchungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:

  1. Anamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
  2. Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren
  3. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Gesundheitsgespräch gemäß § 6 EKPUV (SSW 14 bis 20)

Im Rahmen des Gesundheitsgesprächs sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:

  1. Psychische Belastungen
  2. Psychosoziale Belastungen
  3. Sozioökonomische Belastungen
  4. Sozialanamnestisches Gespräch

Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren gemäß § 4 EKPUV

Im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen sind insbesondere folgende Daten zu erheben:

Erste Ultraschalluntersuchung (SSW 8 bis 16)

  1. Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
  1. Bestimmung des Geburtstermins laut Ultraschall
  2. Beurteilung der Gestation
  1. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Zweite Ultraschalluntersuchung (SSW 18 bis 22)

  1. Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
  1. Beurteilung der Gestation
  2. Biometrie des Fötus bzw. der Feten
  1. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Dritte (SSW 30 bis 34) und vierte (SSW 35 bis 38) Ultraschalluntersuchung

  1. Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
  2. Beurteilung der Gestation
  3. Biometrie und Lage des Fötus bzw. der Feten
  4. Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Hebammenberatungen gemäß § 7 EKPUV

Im Rahmen der Hebammenberatungen sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:

Erste Hebammenberatung (SSW 14 bis 20)

  1. Beratung und Information insbesondere über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt sowie über Stillen
  2. Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
  3. Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten

Zweite Hebammenberatung (SSW 24 bis 34)

  1. Beratung und Information insbesondere über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten, Wochenbett und Stillzeit sowie frühe Kindheit
  2. Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
  3. Erhebung psychosozialer und sozioökonomischer Belastungen
  4. Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten

Elternberatung gemäß § 8 EKPUV (ärztlich festgestellte Schwangerschaft bis Vollendung 1. LJ Kind)

Im Rahmen der Elternberatung ist insbesondere über folgende Themen zu informieren:

  1. Information/Beratung über arbeitsrechtliche und finanzielle Bedingungen
  2. Information/Beratung über Themen zur Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit
  3. Information/Beratung über Themen zur Elternschaft

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2026

Gesetzesnummer

20013273

Dokumentnummer

NOR40280457

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