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Anlage 9 UHSBV
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01.7.2019 bis 30.09.2022 (BGBl. II Nr. 301/2022)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Dienstverhältnis
Zweitabschluss
Universitätsabschluss
Diplomebene
Humanmedizin
Reifeprüfung
Gesundheitsbelange
Forschungsaufgabe
Arbeitnehmerin
Universitätsprofessorin
Mitarbeiterin
Universitätsdozentin
Lektorin
Projektmitarbeiterin
Universitätsassistentin
Vizerektorin
Leiterin