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Anlage 8 Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1979

Anlage 8

MASSNAHMEN ZUR ARBEITSMARKTFÖRDERUNG

 

Zielsetzung

Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktförderung soll zur Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten in Kärnten beitragen.

Maßnahmen

Der Bund setzt seine bisherige, an den besonderen Arbeitsmarktproblemen Kärntens orientierte Förderungspolitik fort.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000671

Dokumentnummer

NOR12009456

alte Dokumentnummer

N1198010371S

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