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Anlage 7 Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1997

Anlage 7

(Übersetzung)

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

18. März 1997

Sehr geehrter Herr Exekutivsekretär,

ich habe die Ehre, mich auf das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und über den Amtssitz der Kommission“ zu beziehen. Um eine Übereinstimmung mit der internationalen Praxis zu erzielen, gemäß der Angestellte von internationalen Organisationen das Recht auf begrenzte Einfuhr von Kraftwagen und Motorrädern haben, schlage ich, im Namen der österreichischen Bundesregierung folgendes vor:

Zusätzlich zu den Privilegien und Immunitäten, die in diesem Abkommen enthalten sind, haben Angestellte der Kommission das Recht, für ihren persönlichen Gebrauch einen Kraftwagen und ein Motorrad alle vier Jahre steuer- und abgabenfrei sowie frei von Einfuhrverboten und -beschränkungen einzuführen.

Ich schlage vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Abkommen, das einen integralen Bestandteil des „Abkommens zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot und der Republik Österreich über den Amtssitz der Kommission“ bildet, darstellt. Hochachtungsvoll,

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

S. E.

Dr. Wolfgang Hoffmann

Exekutivsekretär der Vorbereitenden Kommission

für die CTBTO

Wien

(Übersetzung)

Vorbereitende Kommission

für die CTBTO

18. März 1997

Exzellenz,

gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 18. März 1997, das wie folgt lautet:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)

Ich freue mich, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit diesem Schreiben ein Abkommen, das einen integralen Bestandteil des „Abkommens zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über ein umfassendes Atomtestverbot und der Republik Österreich über den Amtssitz der Kommission“ bildet, darstellt.

Hochachtungsvoll

Dr. Wolfgang Hoffmann

Exekutivsekretär

I.E.

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Wien

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