Anlage 6
Lehrverpflichtungsgruppe VI
- 1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
- 2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen.
- 3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen.
- 4. Kochen an Familienhelferinnenschulen.
- 5. Lasieren an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
- 6. Maschinenkunde Übungen an Bundesförsterschulen.
- 7. Modetechnik an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
- 8. Nähen an Familienhelferinnenschulen.
- 9. Nähen, Materialienkunde und Werken (ausgenommen Materialienkunde) an Hauswirtschaftsschulen.
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