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Anlage 6 Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.4.1986 bis 30.06.1989 (BGBl. Nr. 101/1989)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.7.1979 bis 31.03.1986 (BGBl. Nr. 291/1979)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Naturblumenbinder
Naturblumenhändler
Blumenhändler
Werkstoff
Verwendungsmöglichkeit
handelsüblich
Schnittblumen
Schnittgrün
Kranzunterlagen
Blumenbindererzeugnis