Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
– Allgemein:
1. Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
2. Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
3. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
4. Organisation und Aufgaben des BMASGK
– Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
1. Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
2. Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
3. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
4. Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
5. Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
6. Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
7. Alkoholische Getränke
8. Gebrauchsgegenstände
9. Kosmetische Mittel
10. Zusatzstoffe (als solche)
11. Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
12. Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
13. Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 60 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze sowie des Unionsrechts
2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
Schlagworte
Mahlprodukt, Broterzeugnis, Lebensmittelhygiene
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20005918
Dokumentnummer
NOR40219666
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