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Anlage 4 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2010

Anlage 4

Anhang IV

Informationen im Sinne des Artikels 7 Absatz 2

  1. 1. Der Inhalt und die wichtigsten Ziele des Plans oder des Programms sowie die Beziehung zu anderen Plänen und Programmen.
  2. 2. Die relevanten Aspekte des derzeitigen Zustands der Umwelt, einschließlich der Gesundheit, und dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder des Programms.
  3. 3. Die umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener, Merkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden.
  4. 4. Die für den Plan oder das Programm relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener, Probleme.
  5. 5. Die auf internationaler, nationaler oder anderer Ebene festgelegten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener, Ziele, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und sonstigen umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener, Erwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden.
  6. 6. Die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen*) auf die Umwelt, einschließlich der Gesundheit, wie in Artikel 2 Nummer 7 näher bestimmt.
  7. 7. Die Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder Milderung etwaiger erheblicher nachteiliger Auswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder des Programms auf die Umwelt, einschließlich der Gesundheit.
  8. 8. Eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse.
  9. 9. Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plans oder des Programms auf die Umwelt, einschließlich der Gesundheit.
  10. 10. Die voraussichtlichen erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich der Gesundheit.
  11. 11. Eine nichttechnische Zusammenfassung der im Umweltbericht enthaltenen Informationen.

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  1. *) Einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver und negativer Auswirkungen.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2024

Gesetzesnummer

20006814

Dokumentnummer

NOR40119124

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