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Anlage 3 Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1979

Anlage 3

3. Hochwasserschutzprojekt

 

Zielsetzung

Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten.

Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009405

alte Dokumentnummer

N1198010214Q

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