Anlage 3
zu Artikel I
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Skierzeuger |
Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen | ||
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Be- und Verarbeitungs- sowie Anwendungsmöglichkeiten | ||
Messen | ||
Anreißen | - | |
Feilen | - | |
Bohren, Senken und Reiben | - | |
- | Räumen | |
Sägen | - | |
- | Trennen | |
Meißeln | - | - |
Stempeln | - | - |
- | Fräsen, Kopierfräsen, Fräsen auch mit Teilapparat | |
Scharfschleifen | Schleifen und Schärfen | |
Biegen und Richten | ||
Passen | ||
Nieten | - | - |
Gewindeschneiden von Hand | Gewindeschneiden mit Maschine | - |
- | Einfaches Längs- und Plandrehen | Drehen |
- | Kleben | - |
- | Leimen und Pressen | |
Weichlöten | Weich- und Hartlöten | Hartlöten |
Einfaches Warmbehandeln | Warmbehandeln | |
- | Einfaches Härten | Härten |
- | Gasschmelzschweißen | |
- | Elektroschweißen | |
Skizzieren und Lesen von einfachen Fertigungszeichnungen | Skizzieren und Lesen von Fertigungszeichnungen | |
Grundkenntnisse der geometrischen und physikalischen Eigenschaften des Skis und anderer Sportgeräte | Kenntnis der Herstellungstechniken des Skis und anderer Sportgeräte | |
- | Bearbeiten von Kanten, Spitzen und Endenschutz | |
- | Oberflächenbehandeln und Vorbereiten von Metallen, NE-Metallen und Kunststoffen für die Verklebung | |
- | Oberflächenbehandeln und Vorbereiten für Lackierungen, Einbrennen Pulverschicht UV und IR von Metallen und NE-Metallen | |
- | Oberflächenbehandeln und Vorbereiten für Lackierungen, Einbrennen Pulverschicht UV und IR von Duromeren und thermoplastischen Bauteilen und Kunststoffen | |
- | Bestimmen von Kunststoffarten | - |
- | Erkennen und Beheben von Fehlern in der Kunststoffverarbeitung | |
- | - | Herstellen von Siebdruckschablonen |
- | Feststellen und Beheben von Störungen an Maschinen, Apparaten und Geräten | |
- | Aus- und Einbauen sowie Prüfen und Justieren von Maschinenelementen, Maschinenteilen und Armaturen | |
Herstellen von Modellen und Schablonen | ||
- | Grundkenntnisse von Heiz- und Kühlsystemen | |
- | Kenntnis der Funktion der Steuerungstechnik | |
Grundkenntnisse der zweckmäßigen Anwendung der wichtigsten Schmiermittel | - | |
Kenntnis der einschlägigen Prüfverfahren und Normen | ||
Grundkenntnisse des Oberflächenschutzes zur Verhinderung von Korrosion | ||
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | ||
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005) |
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