Anlage 2 Standardprüfszenarien-V

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.9.2026

Anlage 2

Dynamische Standardprüfszenarien

Für das dynamische Standardprüfszenario 8 sind die Abweichungen je Referenzprodukt (Strom, Gas und gegebenenfalls CO2-Zertifikate) gemäß der folgenden Formel zu berechnen:

,

wobei den höchsten gehandelten Settlement-Preis des jeweiligen Referenzprodukts an einem Handelstag im Beobachtungszeitraum, den Mittelwert der Settlement-Preise des jeweiligen Referenzprodukts über den Beobachtungszeitraum und die größte prozentuale Abweichung nach oben für das jeweilige Referenzprodukt im Beobachtungszeitraum beschreibt.

Für das dynamische Standardprüfszenario 9 sind die Abweichungen je Referenzprodukt (Strom, Gas und gegebenenfalls CO2-Zertifikate) gemäß der folgenden Formel zu berechnen:

,

wobei den niedrigsten gehandelten Settlement-Preis des jeweiligen Referenzprodukts an einem Handelstag im Beobachtungszeitraum, den Mittelwert der Settlement-Preise des jeweiligen Referenzprodukts über den Beobachtungszeitraum und die größte prozentuale Abweichung nach unten für das jeweilige Referenzprodukt im Beobachtungszeitraum beschreibt.

Sollte ein Produkt von der EEX nicht mehr veröffentlicht werden, so werden vergleichbare Notierungen der EEX oder einer anderen relevanten Strombörse herangezogen.

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2026

Gesetzesnummer

20013228

Dokumentnummer

NOR40279317

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