Anlage 2
(Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.
Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 2 wird im letzten Satz der Hinweise das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.“.)
Zusatzdokumente: II_244_2012_Anlage_2
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