vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 2 EKV 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2018

Anlage 2

Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat
(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)

Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV 2016

Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018

Gesetzesnummer

20009408

Dokumentnummer

NOR40205740

Zusatzdokumente: Anlage 2 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)