Anlage 2 DeaktV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2012

Anlage 2

Deaktivierungskennzeichen

Ermächtigte Gewerbetreibende

Das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Buchstaben- und Ziffernkombination. Diese Kombination individualisiert den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt.

Der durch den Bundesminister für Inneres für ein Deaktivierungskennzeichen zu verwendende Zahlenstock hat die Buchstaben- und Ziffernkombination A0 bis R9.

Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:

A:

5 bis 10mm

B:

80%

von Maß „A“

C:

Schrifthöhe 2 bis 3,5mm

   

Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende mit beispielhafter Buchstaben- und Ziffernkombination.

Zusatzdokumente: image001

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