Anlage 2 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1997

Anlage 2

Anlage 2

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(§ 21)

(Anm.: Anlage 2 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Geschäftszahl:

PRÜFUNGSSTELLE DER

....................................................................

PRÜFUNGSZEUGNIS

....................................................................

(Vor- und Familienname)

geboren am .................. in ....................................

hat sich am ................. der

PRÜFUNG

zum Nachweis der Befähigung zur Ausübung der auf den Personenkreis

der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung gemäß § 172

Abs. 1 GewO 1994 entsprechend der Verordnung des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das

Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der

Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1

GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung laut

Beschluß der Prüfungskommission

einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden.

............................, am .............................

Siegel der Für die Prüfungsstelle:

Prüfungsstelle

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*1) Nichtzutreffendes streichen

Schlagworte

Vorname

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10007825

Dokumentnummer

NOR12088088

alte Dokumentnummer

N5199658079J

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