Anlage 2
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(§ 21)
(Anm.: Anlage 2 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Geschäftszahl:
PRÜFUNGSSTELLE DER
....................................................................
PRÜFUNGSZEUGNIS
....................................................................
(Vor- und Familienname)
geboren am .................. in ....................................
hat sich am ................. der
PRÜFUNG
zum Nachweis der Befähigung zur Ausübung der auf den Personenkreis
der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung gemäß § 172
Abs. 1 GewO 1994 entsprechend der Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das
Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der
Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1
GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung laut
Beschluß der Prüfungskommission
einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden.
............................, am .............................
Siegel der Für die Prüfungsstelle:
Prüfungsstelle
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*1) Nichtzutreffendes streichen
Schlagworte
Vorname
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Gesetzesnummer
10007825
Dokumentnummer
NOR12088088
alte Dokumentnummer
N5199658079J
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