Anlage 2
- 1. § 2 Abs. 1
- Nichtkennzeichnung des Fahrzeuges in einer Kurzparkzone durch den entsprechenden Kurzparknachweis60 Euro
- Nichtentfernen des Fahrzeuges spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit 60 Euro
- 2. § 2 Abs. 2
- Unrichtiges Anbringen des Kurzparknachweises am Fahrzeug60 Euro
- 3. § 2 Abs. 3
- Versuch durch Änderungen am oder des Kurzparknachweises die höchste zulässige Parkdauer zu überschreiten60 Euro
- 4. § 3
- Verwendung eines anderen als des vorgeschriebenen Kurzparknachweises60 Euro
- 5. § 4 Abs. 2
- Vorschriftswidriges Aufrunden beim Einstellen des die Ankunftszeit anzeigenden Zeigers der Parkscheibe60 Euro
- 6. § 5 Abs. 4
- Vorschriftswidriges Aufrunden beim Markieren des Zeitpunktes des Abstellens des Fahrzeuges auf einem Parkschein60 Euro
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Gesetzesnummer
20013237
Dokumentnummer
NOR40279455
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