Anlage 29
Sonderfach Radiologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Radiologie umfasst die Diagnostik von Erkrankungen durch die Anwendung von ionisierenden Strahlen mit Ausnahme offener Radionuklide, von Ultraschallwellen und Magnetresonanz, die mit Hilfe entsprechender bildgebender Verfahren (optical imaging) durchführbaren diagnostischen und therapeutischen Eingriffe sowie den fachspezifischen Strahlenschutz.
B. Mindestdauer der Ausbildung
- 1. 9 Monate Basisausbildung
- 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
- 3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2026
Gesetzesnummer
20009186
Dokumentnummer
NOR40170899
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