Anlage 27
Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin umfasst die Prävention, Diagnostik und Behandlung einschließlich Psychotherapeutischer Medizin und der forensischen Psychiatrie, die Rehabilitation sowie die fachspezifische Begutachtung von psychischen Krankheiten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten.
B. Mindestdauer der Ausbildung
- 1. 9 Monate Basisausbildung
- 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
- 3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
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