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Anlage 2/1 GuK-LFV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2018

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 365/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/1

Inkrafttretensdatum

22.12.2018

Abkürzung

GuK-LFV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Anlage 2/1

Gemeinsame Lernfelder der Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben

LERNFELD I

Person – Interaktion – Kommunikation

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

In diesem Lernfeld sollen sozial-kommunikative Kompetenzen entwickelt und gefördert werden, um Auszubildende sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen, begleiten, anleiten, unterstützen und fördern zu können. Insofern steht hier die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit einschließlich personaler Kompetenzen in der jeweils gewählten Berufsrolle im Zentrum des Lernens.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Soziales Lernen, Kommunikation, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Selbstmanagement, Präsentationstechniken, Konflikt- und Krisenmanagement, Feedback und Leistungsbeurteilung sowie die Auseinandersetzung mit dem Rollenbegriff und der Berufsrolle.

– Reflexion der eigenen Rolle(n) im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext und Entwickeln einer persönlichen Rollenperspektive;

– Teamfähigkeit, um an gemeinsam gestellten Aufgaben arbeiten zu können;

– Gruppenprozesse beobachten, analysieren und zielorientiert steuern/leiten sowie die eigene Rolle in diesem Prozess reflektieren;

– Fähigkeit zu Feedback und Leistungsbeurteilung und zu konstruktivem Umgang mit Erfolg und Misserfolg;

– zielgruppenorientierte Selbst- und Themenpräsentation;

– Bewältigung von unterschiedlichen Gesprächs- und Verhandlungssituationen durch den Einsatz verschiedener Konzepte, Techniken und Strategien;

– über persönliche Handlungsmuster verfügen, um Konflikt- und Krisensituationen zu erkennen, zu analysieren und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln;

– persönliche Grenzen in Krisensituationen erkennen und bei Bedarf auf regionale Beratungs- und Begleitungseinrichtungen verweisen;

– eigene Ressourcen ökonomisch einsetzen sowie Methoden und Möglichkeiten der Psychohygiene zielführend anwenden;

– Strategien entwickeln, um sich selbst gesund zu erhalten und sich situationsangepasst abzugrenzen.

200

Teilnahme

    

Schlagworte

Konfliktmanagement, Selbstpräsentation, Gesprächssituation, Konfliktsituation, Beratungseinrichtung, Leistungsfeststellung

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019

Gesetzesnummer

20004475

Dokumentnummer

NOR40211278

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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