Anlage 21
Sonderfach Neurologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Neurologie umfasst die Prävention, die Diagnostik, die kausale, symptomatische und palliative Behandlung sowie die Rehabilitation von primären und sekundären Erkrankungen und Funktionsstörungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur.
B. Mindestdauer der Ausbildung
- 1. 6 Monate Basisausbildung
- 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
- 3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2026
Gesetzesnummer
20009186
Dokumentnummer
NOR40280356
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