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Anlage 20 Kosmetik – Analysenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1995

Anlage 20

QUANTITATIVE BESTIMMUNG DES TOSYLCHLORAMIDUM NATRICUM (CHLORAMIN T)

  1. 1. ANWENDUNGSBEREICH

    Die Methode beschreibt die quantitative dünnschichtchromatographische Bestimmung von Tosylchloramidum natricum (Chloramin T) in kosmetischen Erzeugnissen.

  1. 2. DEFINITION

    Der nach dieser Methode bestimmte Gehalt der Probe an Chloramin T wird in Massenprozent (m/m) ausgedrückt.

  1. 3. PRINZIP

    Chloramin T wird durch Kochen mit Salzsäure quantitativ zu 4-Toluolsulfonamid hydrolysiert. Das gebildete Sulfonamid wird nach dünnschichtchromatographischer Trennung photodensitometrisch bestimmt.

  1. 4. REAGENZIEN

    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

  1. 4.1. Tosylchloramidum natricum (Chloramin T).
  2. 4.2. 4-Toluolsulfonamid-Vergleichslösung: 50 mg 4-Toluolsulfonamid in 100 ml Ethanol (4.5).
  3. 4.3. Konzentrierte Salzsäure 37% (m/m)

(d = 1,18).

  1. 4.4. Diethylether.
  2. 4.5. Ethanol 96% (v/v).
  3. 4.6. Fließmittel
  4. 4.6.1. 1-Butanol/Ethanol (4.5)/Wasser 40 : 4 : 9 (v/v/v)

    oder

  1. 4.6.2. Chloroform/Aceton 6 : 4 (v/v).
  2. 4.7. DC-Fertigplatten, Kieselgel 60 ohne Fluoreszenzindikator.
  3. 4.8. Kaliumpermanganat.
  4. 4.9. Salzsäure 15% (m/m).
  5. 4.10. Sprühreagenz: 1%ige Lösung (m/v) von 2-Toluidin in Ethanol (4.5).
  6. 5. GERÄTE
  7. 5.1. Übliches Laborgerät.
  8. 5.2. Ausrüstung für die Dünnschichtchromatographie.
  9. 5.3. Photodensitometer.
  10. 6. VERFAHREN
  11. 6.1. Hydrolyse

    In einen 50-ml-Kolben werden etwa 1 g der Probe (m) genau eingewogen, 5 ml Wasser und 5 ml Salzsäure (4.3) zugesetzt und 1 Stunde unter Rückfluß gekocht. Die noch warme Suspension wird sofort mit Wasser in einen 50-ml-Meßkolben überführt. Nach dem Abkühlen wird mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt.

    Anschließend wird mindestens fünf Minuten bei 3 000 U/min zentrifugiert und die überstehende Flüssigkeit filtriert.

  1. 6.2. Extraktion
  2. 6.2.1. 30,0 ml des Filtrats werden entnommen und dreimal mit je 15 ml Diethylether (4.4) extrahiert. Die Etherextrakte werden in einem 50-ml-Meßkolben gesammelt und mit Diethylether (4.4) aufgefüllt. (Falls erforderlich wird der Etherextrakt getrocknet).
  3. 6.2.2. 25,0 ml des Etherextraktes werden unter Stickstoff zur Trockene eingeengt. Der Rückstand wird mit 1,00 ml Ethanol (4.5) wieder aufgenommen.
  4. 6.3. Dünnschichtchromatographie
  5. 6.3.1. 20 l des in Ethanol (4.5) gelösten Rückstandes werden punktförmig auf eine Dünnschichtplatte (4.7) aufgetragen. Ebenso werden 8, 12, 16 und 20 l der 4-Toluolsulfonamid-Vergleichslösung (4.2) aufgetragen.
  6. 6.3.2. Die Platte wird bis zu einer Höhe von 15 cm im Fließmittel (4.6.1 oder 4.6.2) entwickelt.
  7. 6.3.3. Nach vollständiger Verdunstung des Fließmittels bringt man die Platte für zwei bis drei Minuten in eine Chlordampfatmosphäre, die man durch Aufgießen von ca. 100 ml Salzsäure (4.9) auf ca. 2 g Kaliumpermanganat (4.8) in einem geschlossenen Gefäß erhält.

    Der Chlorüberschuß wird entfernt, indem man die Platte mindestens fünf Minuten auf 100 °C erwärmt. Anschließend wird die Platte mit dem Sprühreagenz (4.10) besprüht.

  1. 6.4. Messung

    Nach etwa 1 Stunde wird die Intensität der Färbung photodensitometrisch bei 525 nm bestimmt.

  1. 6.5. Erstellung der Eichgeraden

    Die für die vier 4-Toluolsulfonamidflecken ermittelten Peakhöhenwerte werden graphisch gegen die entsprechenden 4-Toluolsulfonamidmengen (d.h. 4, 6, 8, 10 g 4-Toluolsulfonamid pro Fleck) aufgetragen.

  1. 7. ANMERKUNG

    Die Hydrolyse kann kontrolliert werden, indem man 0,1- und 0,2%ige Lösungen (m/v) von Chloramin T (4.1) wie unter Ziffer 6 behandelt.

  1. 8. BERECHNUNG

    Der in Massenprozent ausgedrückte Gehalt der Probe an Chloramin T wird nach folgender Formel berechnet:

dabei sind:

1,33:

Umrechnungsfaktor 4-Toluolsulfonamid/Chloramin T,

a:

aus der Eichgeraden abgelesene Menge 4-Toluolsulfonamid der Probe in g,

m:

Masse der Probe in g.

  

  1. 9. WIEDERHOLBARKEIT (1)

    Bei einem Gehalt an Chloramin T von 0,2 % (m/m) dürfen die Ergebnisse von zwei mit der gleichen Probe parallel durchgeführten Bestimmungen höchstens um einen absoluten Wert von 0,03 % voneinander abweichen.

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(1) Siehe ISO-Norm 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138664

alte Dokumentnummer

N8199547971J

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005

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