Anlage 1
Anlage zu § 3
Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste | ||
1 | Kontoführung | Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird. |
2 | Internetbanking | Der Kontoanbieter ermöglicht die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internetverbindung und der Kunde wickelt Bankgeschäfte im Rahmen dieses Internetbanking ab. |
3 | Anlassbezogener Kontoauszug | Ein Kontoanbieter stellt dem Kunden anlassbezogen im Zusammenhang mit der Führung des Kontos einen gesonderten Kontoauszug zur Verfügung, für den ein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist. |
Zahlungen (ohne Karten) | ||
4 | Überweisung | Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch. |
5 | Gutschrift | Der Kunde erhält den Betrag einer Zahlung, die nicht von ihm am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters erfolgt, auf seinem Konto gutgeschrieben. |
6 | Dauerauftrag | Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto. |
7 | Lastschrift | Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu überweisen. Der Kontoanbieter überweist dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein. |
8 | Information über Nicht-Durchführung | Der Kontoanbieter informiert den Kunden gesondert über die Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen (Daueraufträge, Überweisungen, Lastschriften). |
Karten und Bargeld | ||
9 | Bereitstellung einer Debitkarte | Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Karte wird direkt und in voller Höhe dem Konto des Kunden belastet. |
10 | Bargeldeinzahlung | Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld ein, das der Kontoanbieter dem Konto des Kunden gutschreibt. |
11 | Bargeldbehebung | Der Kunde behebt Bargeld von seinem Konto. |
Überziehungen und damit verbundene Dienste | ||
12 | Eingeräumte Kontoüberziehung | Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, in welcher Höhe maximal das Konto in diesem Fall noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden. |
13 | Überschreitung des Überziehungsrahmens | Der Kunde überschreitet mit einer Zahlungstransaktion unter Duldung durch den Kontoanbieter sein Guthaben und im Fall einer eingeräumten Kontoüberziehung die vereinbarte maximale Belastungsgrenze. |
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2018
Gesetzesnummer
20010171
Dokumentnummer
NOR40200944
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