Kurztitel
Interventionsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2020
Abkürzung
IntV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Anlage 1
- Zu § 5
Inhalte der Notfallpläne
Gliederung | Gesamtstaatlicher Notfallplan | Notfallplan auf Landesebene |
TITELSEITE |
|
|
INHALTSVERZEICHNIS |
|
|
1. EINLEITUNG |
|
|
1.1 Zweck | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans | Beschreibung des Zwecks des Notfallplans |
1.2 Anwendungsbereich | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Notfallplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Notfallplan |
1.3 Rechtliche Grundlagen | Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der rechtlichen Grundlagen, die in Notfallexpositionssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen |
2. GRUNDLAGE FÜR DIE NOTFALLVORSORGE |
|
|
2.1 Kategorisierung möglicher Notfallexpositionssituationen | Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die in einer Gefährdungsanalyse identifiziert wurden und im Notfallplan berücksichtigt werden; dabei sind auch Orte und Einrichtungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für den Fund einer gefährlichen radioaktiven Quelle zu identifizieren und die Ergebnisse von Sicherheitsanalysen insbesondere im Bereich Sicherung zu berücksichtigen; Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang; Kategorisierung der österreichischen Anlagen und Tätigkeiten entsprechend der IAEA-Notfallplanungskategorisierung (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen) | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien |
2.2 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen, ihre Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaften | Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist; Kontaktadressen als Anhang |
2.3 Kommunikation und Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege und der Vorkehrungen für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beteiligten Organisationen |
2.4 Ablaufpläne | Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene |
3. NOTFALLREAKTION |
|
|
3.1 Melde- und Alarmierungswege | Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene Notfallexpositionssituationen auf Landesebene |
3.2 Bewertung einer Notfallexpositionssituation | Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme; Einstufung der Notfallexpositionssituation entsprechend der Notfallklassifikation der IAEA (als Referenz sind die IAEA General Safety Requirements, GSR Part 7: Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency, Vienna 2015, heranzuziehen) | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Bewertung einer Notfallexpositionssituation, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind |
3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung | Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene Notfallexpositionssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Umsetzung auf Landesebene |
3.4 Maßnahmenkatalog | Auflistung der wichtigsten Schutzmaßnahmen, vorhandener Referenzwerte sowie allgemeiner und operationeller Kriterien; optimierte Schutzstrategie | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.5 Schutzmaßnahmen | Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan bezüglich der Festlegung von Schutzmaßnahmen auf Bundesebene; Beschreibung der Festlegung von Schutzmaßnahmen, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind; Beschreibung der Durchführung von Schutzmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung |
3.6 Information der Öffentlichkeit | Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene Notfallexpositionssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene Notfallexpositionssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Beschreibung der Information der Bevölkerung, für die gemäß § 123 StrSchG 2020 die Landeshauptleute zuständig sind |
3.7 Schutz von Personen, die Interventionen durchführen | Beschreibung der Regelungen zur Dosisermittlung und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan |
3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen | Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychische Betreuung von Notfalleinsatzkräften und der Bevölkerung | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland |
3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement | Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen | Verweis auf gesamtstaatlichen Notfallplan; Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei Notfallexpositionssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene |
4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLVORSORGE |
|
|
4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Bundesebene | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallvorsorge auf Landesebene |
4.2 Ressourcen | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Notfallplans erforderlichen Ressourcen auf Landesebene |
4.3 Training und Notfallübungen | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Notfalleinsatzkräften; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene |
4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Notfallplans | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Notfallplans |
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN |
|
|
ABKÜRZUNGEN |
|
|
LITERATUR |
|
|
VERTEILERLISTE |
|
|
ANHÄNGE | Eckpunkte der Gefährdungsanalyse; Kriterien für den Übergang von einer Notfallexpositionssituation zu einer bestehenden Expositionssituation; allgemeine und operationelle Kriterien für Schutzmaßnahmen; Probenahmepläne; Maßnahmenkatalog | Insbesondere gesamtstaatlicher Notfallplan |
Schlagworte
Meldeweg
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020
Gesetzesnummer
20011252
Dokumentnummer
NOR40225671
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)