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Anlage 1 Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.1972

Anlage 1

PROTOKOLL

Die Vertragsstaaten, von dem Wunsch geleitet, die Anwendung gewisser Vorschriften des Abkommens vom heutigen Tage über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft näher zu regeln, haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die diesem Abkommen als Anlage beigefügt sind:

1. Angaben über wesentliche Eigenschaften im Sinne des Artikels IX des Abkommens sind insbesondere:

a) bei österreichischen Weinen:

Die Angabe des Erntejahres (Jahrgang),

der Name einer oder mehrerer Rebsorten,

die Bezeichnungen: rose, methode champenoise, naturbelassen, Wachstum, Gewächs, Kreszenz, original, echt, Originalabfüllung, Originalabzug, Kellerabfüllung, Kellerabzug, Eigengewächs, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Ausbruch, Hochgewächs, Spitzengewächs, Clarettwein, Kabinett (Cabinet);

b) bei griechischen Weinen:

Die Herkunft,

die Angabe des Erntejahres (Jahrgang)

der Name einer oder mehrerer Rebsorten,

Abfüllungsort,

Aufbereitungsmethode,

die Bezeichnungen: Muskat, retsinatos (geharzt), natursüß,

schäumend.

c) bei österreichischen und griechischen Branntweinen:

V.O., V.O.S., V.S.O.P., extra; ein, drei, fünf, sieben Stern.

2. Unter Eigennamen im Sinne der Artikel VI und VII des Abkommens werden sowohl Personennamen als auch geographische Bezeichnungen verstanden.

3. Durch die Bestimmung des Abkommens wird die Verwendung der folgenden Rebsortenbezeichnungen in Verbindung mit einer mittelbaren oder unmittelbaren österreichischen geographischen Bezeichnung grundsätzlich nicht beschränkt:

Bouviertraube

Blaufränkisch

Blauer Portugieser

Burgunder (Klevner, Blauburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder)

Cabernet

Jubiläumsrebe

Malvasier

Morillon (Chardonnay)

Müller-Thurgau

Muskat

Muskat-Ottonel

Muskat-Sylvaner

Neuburger

Pinot

Riesling (Rheinriesling, Welschriesling)

Rotgipfler

Ruländer (Grauer Burgunder)

St. Laurent (Laurenzitraube)

Sauvignon (Muskat-Sylvaner)

Sylvaner

Traminer

Veltliner

Zierfandler (Spätrot)

Zweigeltrebe

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigen dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Athen am 5. 6. 1970 in zwei Urschriften, jede in deutscher und griechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

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