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Anlage 1 Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

Anlage 1

Anlage 1

Grenzübergangsstelle

Zone

Besondere Bemerkungen

Bonisdorf – Kuzma

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B58 bis zur Grenzabfertigungsanlage Bonisdorf von der Staatsgrenze bis 100 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten im Bereich der Grenzabfertigungsanlage eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Regionalstraße der III. Kategorie Nr. III/440 bis zur Grenzabfertigungsanlage Kuzma von der Staatsgrenze bis 103 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Zelting – Cankova

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Landesstraße L 261 von der Staatsgrenze bis 30 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Zelting sowie der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Sicheldorf – Gederovci

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Landesstraße L 205 von der Staatsgrenze bis 183 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Sicheldorf und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Regionalstraße der III. Kategorie Nr. III/441 von der Staatsgrenze bis 85 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Gederovci und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Bad Radkersburg – Gornja Radgona

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B 69 von der Staatsgrenze einschließlich der Brücke über die Mur und der Grenzabfertigungsanlage Bad Radkersburg bis insgesamt 205 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Mureck – Trate

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Landesstraße L214 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Mureck, dem Flugdach und den Kontrollplätzen bis insgesamt 100 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Autobahn A9/A1)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Autobahn A 9 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Spielfeld-Autobahn und dem Busterminal bis insgesamt 222 m auf österreichisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der österreichischen Einreise;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Autobahn A1 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Šentilj bis insgesamt 200 m auf slowenisches Staatsgebiet einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und der angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der slowenischen Einreise;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Bundesstraße B67)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B67 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Spielfeld-Bundesstraße und der angrenzenden Verkehrsflächen und Kontrollplätze bis insgesamt 135 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Abfertigung erforderlichen Teile der Kontrollkabinen im Bereich der österreichischen Ein- und Ausreise
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Langegg – Jurij

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Landesstraße L 614 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Langegg und der angrenzenden Verkehrsflächen bis insgesamt 47 m auf österreichisches Staatsgebiet,
  • den an die Grenzabfertigungsanlage östlich angrenzenden Kontrollplatz;
  • die 85m lange Verbindungsstraße bis zu der in westlicher Richtung angrenzenden Dienststelle der Bundesgendarmerie einschließlich des angrenzenden Dienstgebäudes; bis 222 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • die in der Grenzabfertigungsanlage sowie in der Dienststelle der Bundesgendarmerie von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Großwalz – Sveti Duh na Ostrem vrhu

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Straße von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Einmündung in die Regionalstraße Nr. 707 Selnica ob Dravi – Sveti Duh na Ostrem vrhu einschließlich der Grenzabfertigungsanlage,
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Radlpaß – Radlje

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B76 von der Staatsgrenze einschließlich der Grenzabfertigungsanlage Radlpaß, der Schrankenanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen bis insgesamt 60 m auf österreichisches Staatsgebiet;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge..

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Rabenstein – Vic

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B80 von der Staatsgrenze bis zur nordwestlich der gemeinsamen Grenzabfertigungsanlage gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Grablach – Holmec

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B80a von der Staatsgrenze bis auf die Höhe des westlich der Grenzabfertigungsanlage gelegenen Lichtmastes einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Paulitschsattel – Pavlic evo sedlo

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt 1252 der Nationalstraße R 428 zwischen der gemeinsamen Staatsgrenze und der Grenzabfertigungsanlage Pavlic evo sedlo einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den grenzseitig der Straßenmarkierung gelegenen Verkehrsflächen,
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze,
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Seebergsattel – Jezersko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B82 von der Staatsgrenze bis zur nördlich der gemeinsamen Grenzabfertigungsanlage gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Loibltunnel – Ljubelj

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B91 von der Staatsgrenze bis zur nördlich der Grenzabfertigungsanlage Loibltunnel gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die westlich der Grenzabfertigungsanlage gelegene und gemeinsam mit den österreichischen Bediensteten benützte Kontrollkabine;
  • die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Hauptstraße 101 von der Staatsgrenze bis zur südöstlich der Grenzabfertigungsanlage Ljubelj gelegenen Zonenmarkierung einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den österreichischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die östlich der Grenzabfertigungsanlage gelegene und allein benutzte Kontrollkabine;
  • den Kontrollplatz für Kraftfahrzeuge;
  • den für die Bediensteten errichteten überdachten Abstellplatz für Fahrzeuge.

Die Einreisekontrolle des Nachbarstaates wird zusammen mit der Ausreisekontrolle des Gebietstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Wurzenpaß – Korensko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst:

  • den Abschnitt der Bundesstraße B109 von der Staatsgrenze bis zur Zonenmarkierung bei der Grenzabfertigungsanlage Wurzenpaß einschließlich der Grenzabfertigungsanlage und den angrenzenden Verkehrsflächen;
  • die von den slowenischen Bediensteten allein benutzten und gekennzeichneten Büroräumlichkeiten und Arbeitsplätze;
  • die Kontrollplätze für Kraftfahrzeuge;
  • die allein benutzte Kontrollkabine.

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

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