Anlage 1 Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1983

Anlage 1

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Lehrgang über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse

  1. 1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft oder an einer vergleichbaren sonstigen nichtschulischen berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.
  1. 2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

Gegenstand Mindestzahl der Lehrstunden

Grundbegriffe der Buchhaltung ................................ 8

Lohnverrechnung .............................................. 8

Kostenrechnung, Kalkulation, Betriebswirtschaftslehre......... 30

Steuerrecht .................................................. 15

Rechtskunde (Bürgerliches Recht einschließlich

des Konsumentenschutzrechtes, Handelsrecht,

Wettbewerbsrecht, Preisrecht, Gewerberecht

einschließlich der Organisation der Kammern der

gewerblichen Wirtschaft, Arbeitsrecht

einschließlich der Kollektivverträge

und der Organisation der Kammern für Arbeiter

und Angestellte, Sozialversicherungsrecht) ................. 22

Unternehmensführung (Planung, Organisation,

Kontrolle, Personalwesen, Rationalisierung,

Finanzierung) .............................................. 32

  1. 3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 115 zu betragen.

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2026

Gesetzesnummer

10006711

Dokumentnummer

NOR12073242

alte Dokumentnummer

N5198210153S

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