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Anlage 1 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)
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21.8.1999 bis 04.03.2004 (BGBl. II Nr. 284/1999)
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