Anlage 1 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1997

Anlage 1

Anlage 1

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(§ 13)

(Anm.: Anlage 1 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Geschäftszahl

PRÜFUNGSSTELLE DER

....................................................................

PRÜFUNGSZEUGNIS

....................................................................

(Vor- und Familienname)

geboren am .................. in ....................................

hat sich am ..................................................... der

PRÜFUNG

zum Nachweis der Befähigung für das Gewerbe der Arbeitsvermittler

(§ 124 Z 1 GewO 1994) entsprechend der Verordnung des Bundesministers

für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für

das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis

der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172

Abs. 1 GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung

laut Beschluß der Prüfungskommission

einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden

Prüfungsteil Unternehmerprüfung einstimmig/mehrstimmig *1)

mit Auszeichnung *1) bestanden

nicht bestanden *1)

entfallen *1)

nicht angetreten *1)

Prüfungsteil Ausbilderprüfung mit Auszeichnung bestanden *1)

bestanden *1)

entfallen gemäß § 23a Abs. 2 GewO 1994 *1)

..........................., am ..............................

Siegel der Für die Prüfungsstelle

Prüfungsstelle

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*1) Nichtzutreffendes streichen

Schlagworte

Vorname

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10007825

Dokumentnummer

NOR12088087

alte Dokumentnummer

N5199658078J

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