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Anlage 15 Zeugnisformularverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.2020

Anlage 15

(Anm.: Schulbesuchsbestätigung als PDF dokumentiert

Art. 6 Z 6 der Novelle BGBl. II Nr. 465/2020 lautet: „In den Anlagen 2 und 15 wird in der die Polytechnische Schule betreffenden Zeile jeweils die Wendung „Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik“ durch die Wendung „Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache und Angewandte Mathematik“ ersetzt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2020

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40227233

Zusatzdokumente: Anlage 15 

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