Anlage5 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen

Alte FassungIn Kraft seit

ANHANG V *2)

AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 4 BEZUG GENOMMEN WIRD

Anlage5

  1. 1. Für in Absatz 2 angeführte Erzeugnisse mit Ursprung in den EFTA-Staaten werden Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung entsprechend dem folgenden Zeitplan abgeschafft:
  1. 2. Bei den in Absatz 1 angeführten Erzeugnissen handelt es sich um die folgenden:

---------------------------------------------------------------------

Waren- HS-/ZN-

nummer Code

---------------------------------------------------------------------

87.01 Traktoren (Zugmaschinen), andere als solche der

Nummer 87.09.

8701.20 - Zugmaschinen für Sattelanhänger:

10 *1)- - neu

90 *1)- - gebraucht

87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von 10 oder

mehr Personen, einschließlich des

Fahrzeuglenkers.

8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

- - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 ccm:

11 *1)- - - neu

19 *1)- - - gebraucht

- - mit einem Hubraum von 2 500 ccm oder weniger:

91 *1)- - - neu

99 *1)- - - gebraucht

8702.90 - andere:

- - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

- - - mit einem Hubraum von mehr als 2 800 ccm:

11 *1)- - - - neu

19 *1)- - - - gebraucht

- - - mit einem Hubraum von 2 800 ccm oder

weniger:

31 *1)- - - - neu

39 *1)- - - - gebraucht

90 *1)- - mit anderen Motoren

87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die

hauptsächlich für die Beförderung von Personen

gebaut sind (andere als solche der Nummer 87.02),

einschließlich Kombinationskraftwagen und

Rennwagen.

- andere Fahrzeuge mit

Hubkolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

8703.21 - - mit einem Hubraum von 1 000 ccm oder weniger:

10 - - - neu

90 - - - gebraucht

ex 8703.22 - - mit einem Hubraum von mehr als 1 000 ccm,

aber nicht mehr als 1500 ccm:

- - - neu

19 - - - - sonstige

90 - - - gebraucht

ex 8703.23 - - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 ccm,

aber nicht mehr als 3 000 ccm:

- - - neu:

19 - - - - sonstige

90 - - - gebraucht

8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm:

10 - - - neu

90 - - - gebraucht

- andere Fahrzeuge mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

8703.31 - - mit einem Hubraum von 1 500 ccm oder weniger:

10 - - - neu

90 - - - gebraucht

ex 8703.32 - - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 ccm,

aber nicht mehr als 2 500 ccm:

- - - neu:

19 - - - - sonstige

90 - - - gebraucht

ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 ccm:

- - - neu:

19 - - - sonstige

90 - - - gebraucht

ex 8703.90 - andere:

90 - - sonstige

87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.

8704.10 - Muldenkipper zur Verwendung außerhalb des

Straßennetzes gebaut

- - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren) oder mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

11 - - - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren), mit einem Hubraum von

mehr als 2 500 ccm, oder mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung

mit einem Hubraum von mehr als 2 800 ccm

19 - - - andere

90 - - sonstige

- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

8704.21 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von

5 t oder weniger:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen gebaut (Euratom)

- - - andere:

- - - - mit Motoren mit einem Hubraum von mehr

als 2 500 ccm:

31 - - - - - neu

39 - - - - - gebraucht

- - - - mit Motoren mit einem Hubraum von

2 500 ccm oder weniger:

91 - - - - - neu

99 - - - - - gebraucht

8704.22 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von

mehr als 5 t, aber nicht mehr als 20 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen gebaut (Euratom)

- - - andere:

91 - - - - neu

99 - - - - gebraucht

8704.23 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von

mehr als 20 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen gebaut (Euratom)

- - - andere:

91 - - - - neu

99 - - - - gebraucht

- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

8704.31 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von

5 t oder weniger:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen gebaut (Euratom)

- - - andere:

- - - - mit Motoren mit einem Hubraum von mehr

als 2 800 ccm:

31 - - - - - neu

39 - - - - - gebraucht

- - - - mit Motoren mit einem Hubraum von

2 800 ccm oder weniger:

91 - - - - - neu

99 - - - - - gebraucht

8704.32 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von

mehr als 5 t:

10 - - - besonders für die Beförderung von

hochradioaktiven Stoffen gebaut (Euratom)

- - - andere:

91 - - - - neu

99 - - - - gebraucht

8704.90 - andere

87.06 8706.00 Fahrgestelle (Chassis) mit Motor, für

Kraftfahrzeuge der Nummer 87.01 bis 87.05.

- Fahrgestelle für Traktoren der Nummer 87.01;

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der

Nummer 87.02, 87.03 oder 87.04 mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren) mit einem Hubraum von mehr

als 2 500 ccm oder mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung mit

einem Hubraum von mehr als 2 800 ccm:

11 - - für Fahrzeuge der Nummer 87.02 oder 87.04

19 - - sonstige

- andere:

91 - - für Fahrzeuge der Nummer 87.03

99 - - sonstige

87.07 Karosserien (einschließlich Führerhäuser) für

Kraftfahrzeuge der Nummer 87.01 bis 87.05.

ex 8707.10 - für die Fahrzeuge der Nummer 87.03:

90 - - sonstige

ex 8707.90 - andere:

90 - - sonstige

---------------------------------------------------------------------

*1) Die EFTA-Staaten und Polen haben gesondert die Behandlung dieses Punktes vereinbart.

*2) In der durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 755/1993 geänderten Fassung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)