ANHANG IV
GELTUNGSBEREICH
ANHANG IV-A
SPS-MAßNAHMEN
Teil 1
Maßnahmen für die wichtigsten Kategorien lebender Tiere
Teil 2
Maßnahmen für tierische Erzeugnisse
Teil 3
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände1, die potenzielle Träger von Schad-organismen sind und die ihrer Natur nach oder aufgrund der Art ihrer Verarbeitung die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen bergen
Teil 4
Maßnahmen für Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe
Lebensmittel:
Futtermittel2
ANHANG IV-B
TIERSCHUTZNORMEN
Tierschutznormen für:
ANHANG IV-C
ANDERE UNTER TITEL IV KAPITEL 4 FALLENDE MASSNAHMEN
Georgien nähert seine GVO-Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union an, die in die Annäherungsliste nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgenommen wurden.
ANHANG IV-D
NACH DER ANNÄHERUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION AUFZUNEHMENDEMASSNAHMEN
Anlage4
- 1.Chemikalien zur Dekontamination von Lebensmitteln2.Klone3.Bestrahlung (Ionisation)
_____________________
- 1Verpackungsmaterialien, Transportmittel, Behälter, Erde und Kultursubstrate und sonstige Organismen, Gegenstände oder Materialien, die Schadorganismen enthalten oder verbreiten können.2Ausschließlich Tiernebenprodukte von Tieren oder Teilen von Tieren, die als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden, dürfen in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.
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