Anlage B
Anlage2
PLAN FÜR PERIODISCHE KONSULTATIONEN ZWISCHEN UNGARN UND DEN
VERTRAGSPARTEIEN GEMÄSS ZIFFER 6 DES PROTOKOLLS
Die Konsultationen werden nach den folgenden Richtlinien durchgeführt:
(i) Ungarische Ausfuhren
- a) Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Ausfuhren nach Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Ausfuhren.
- b) Die Entwicklung der ungarischen Ausfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
- c) Maßnahmen, die gemäß Ziffer 4 des Protokolls von Vertragsparteien ergriffen wurden, die gegenüber ungarischen Ausfuhren mengenmäßige Beschränkungen aufrechterhalten, die im Widerspruch zu Artikel XIII des Allgemeinen Abkommens stehen.
- d) Andere Fragen betreffend ungarische Ausfuhren.
(ii) Ungarische Einfuhren
- a) Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Einfuhren aus den Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Einfuhren.
- b) Entwicklung der ungarischen Einfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
- c) Andere Fragen betreffend ungarische Einfuhren.
(iii) Entwicklungen in den Handelsvorschriften Ungarns, soweit sie durch Ziffer 3 lit. a erfaßt sind, und Überprüfung der Wirksamkeit der Bemühungen Ungarns gemäß Ziffer 3 lit. b des Protokolls.
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