ANLAGE II
EU-Konformitätserklärung A. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen:
B. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE
Anlage2
Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in deutscher Sprache abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten:
- a) Firmenbezeichnung und Anschrift des Montagebetriebs;
- b) gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten;
- c) Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift);
- d) Jahr des Einbaus des Aufzugs;
- e) alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht;
- f) eine Erklärung, die bestätigt, dass der Aufzug die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt;
- g) gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) europäische(n) Norm(en);
- h) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Aufzüge nach Anlage IV Teil B durchgeführt hat, und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde;
- i) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Einzelprüfung für Aufzüge nach Anlage VII durchgeführt hat;
- j) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Endabnahme für Aufzüge nach Anlage V durchgeführt hat;
- k) gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Montagebetrieb verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anlage X, XI oder XII zugelassen hat;
- l) Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Montagebetriebs oder seines Bevollmächtigten befugt ist;
- m) Ort und Datum der Ausstellung;
- n) Unterschrift.
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