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Anlage1a WTO-Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Anhang 1

Anhang 1A MULTILATERALE ABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT WAREN

Anlage1a

Allgemeine interpretative Anmerkung zum Anhang 1A:

Bei Vorliegen einer Normenkollision zwischen einer Bestimmung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 und einer Bestimmung eines anderen im Anhang 1A zum Abkommen über die Errichtung der Welthandelsorganisation (im folgenden „WTO-Abkommen'' genannt) enthaltenen Abkommens hat die Bestimmung des anderen Abkommens im Ausmaß der Normenkollision Vorrang.

ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN 1994

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE LANDWIRTSCHAFT

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANWENDUNG SANITÄRER UND PHYTOSANITÄRER

MASSNAHMEN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER TEXTILIEN UND BEKLEIDUNG

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER TECHNISCHE HANDELSHEMMNISSE

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER HANDELSBEZOGENE INVESTITIONSMASSNAHMEN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS VI DES ALLGEMEINEN

ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS VII DES ALLGEMEINE

ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER KONTROLLE VOR DEM VERSAND

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER URSPRUNGSREGELN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINFUHRLIZENZVERFAHREN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER SUBVENTIONEN UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

ÜBEREINKOMMEN ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN

(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)

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