Anlage
Lehrgang für Kontaktlinsenoptik
Anlage1
Der Lehrgang ist zu absolvieren
- a) an einer hiefür in Betracht kommenden berufsbildenden Schule oder
- b) am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft oder an einer vergleichbaren sonstigen nichtschulischen berufsbildenden Einrichtung.
Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestanzahl der Lehrstunden
Anatomie und Physiologie des Auges ................ 60
Pathologie des Auges .............................. 60
Optik des Auges und der Kontaktlinsen ............. 60
Hygiene, Sterilisation und Desinfektion ........... 20
Theorie und Praxis des Anpassens der
Kontaktlinsen ..................................... 120
Versorgungsmäßige Betreuung der
Kontaktlinsenträger ............................... 30
Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 350 zu betragen.
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